Flughafenverfahren bei Ankuft mit dem Flugzeug

Für Einreisen von Schutzsuchenden auf dem Luftweg gilt im Falle einer Asylbeantragung ein Sonderverfahren, das sogenannte "Flughafenverfahren".

Entscheidung im Transitbereich

Das Asylverfahren wird noch vor der Entscheidung der Bundespolizei über die Einreise durchgeführt - also noch im Transitbereich des Flughafens. Das allerdings nur dann, wenn
- die Person keine gefälschten oder verfälschten Ausweispapiere mit sich führt oder
- aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt.

Einreise wird verweigert

Wird der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, wird die Einreise verweigert. Der Antragsteller bleibt im Transitbereich des Flughafens.

Eilrechtsschutz

Gegen diese Ablehnung seines Asylantrags kann der Antragsteller Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht einlegen. Entscheidet das Gericht zugunsten des Antragstellers, darf er nach Deutschland einreisen, bei negativer Gerichtsentscheidung wird er abgeschoben.